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e1 Zertifizierung gesetzliche PflichtElmendorf den 19.09.2011Die Europäische Gesetzgebung und deren Normen erfordern es, dass in Fahrzeugen grundsätzlich nur mechanische und elektrische Komponenten mit einer e Zertifizierung verbaut werden dürfen. Der Käufer von Waren innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes sollte unbedingt darauf seine Einbauwerkstatt/ Taxameterdienst ansprechen um sich fachkundigen Rat einzuholen. Die Folgen der Nichtbeachtung können nach der STVZO ein Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis des Fahrzeuges nach sich ziehen. Käufern wird empfohlen sich ggfls. diese Zertifizierung zeigen zu lassen, damit sie nicht Gefahr laufen den Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug vollständig zu verlieren. Die einfache CE Kennzeichnung ist dazu nicht ausreichend. Entscheidend ist der Kennbuchstabe e mit der dazugehörigen Nummer der Behörde. Die Verpflichtung dieser Art Kennzeichnung besteht schon einige Jahre und ist deshalb ernst zu nehmen. Diese Bestimmungen sind bereits seit Oktober 2001 in Kraft getreten und gelten für alle Fahrzeuge, die seit dem im innereurpäischen Warenverkehrsraum hergestellt, verkauft oder feilgeboten werden. |
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